Welchem Recht unterliegt meine Site?
Das Internet ist zweifellos kein rechtsfreier Raum. Allerdings gibt es auch nicht das Internetrecht - Gesetzessammlungen, die sich allein auf das Internet beziehen und weltweit gelten würden. Vielmehr werden international und national Gesetze auch auf das Internet angewendet oder wird das Internet von internationalen und nationalen Gesetzen mit erfasst, und hierbei sind die verschiedensten Rechtskreise betroffen. Als erstes fallen einem wohl IPR Fragestellungen und Datenschutzgesetze ein, aber das Internet spielt auch in allen anderen Rechtsgebieten wie im Strafrecht und im öffentlichen Recht eine Rolle.
In den meisten Ländern gibt es noch keine gefestigte Internet-Rechtsprechung, und die meisten Internetnutzer orientieren sich alleine an ihren nationalen Gesetzen, und kümmern sich nicht um die Regeln der Länder, an die sich ihre Webseite gleichermassen richtet. Dabei können Webseiten überall auf der Welt aufgerufen werden, auch wenn die Website irgendwo lokal registriert ist, und der Domaininhaber auch einen geographischen Standort hat. Welches Recht aber gilt, wo wird ein Prozess geführt, und welches Gericht ist zuständig?
Diese Fragen sind nicht abschliessend geklärt. Da Webseiten überall abrufbar sind, müssen sie eigentlich mit jedem nationalen Recht irgendeines Staates in Einklang stehen. Dies ist natürlich völlig unmöglich. Deshalb kann ein Staat für seine Bürger entscheiden, bestimmte Seiten zu sperren, wenn diese nicht mit den Ländergesetzen übereinstimmen, wie etwa Nazi-Propagandamaterial in Frankreich, oder einige Ausgaben des Spiegel, die der Regierung von China nicht gefallen.
Bei E-Commerce kommen oft sich widersprechende Gesetze gleichzeitig zur Anwendung. Normalerweise einigen sich Vertragsparteien im Vorfeld über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand. Haben sie das versäumt, wird die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet werden soll, nach dem internationalen Zivilverfahrensrecht und dem internationalen Privatrecht bestimmt.
Im Strafrecht gelten noch einmal andere Regeln - hier kann es durchaus passieren, wenn ich in einem Land mit meiner Webseite einen Straftatbestand erfülle, dass dieses Land mich hierfür haftbar machen möchte und kann. In Deutschland wurde entschieden: ""Stellt ein Ausländer von ihm verfasste Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt eine zum Tatbestand gehörende Eignung zur Friedensstörung (Erfolg im Sinne des § 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein." Das Urteil setzt sich insofern von dem Yahoo-Urteil des französischen Gerichts ab, weil nicht der Provider verantwortlich gemacht wird, sondern der Autor.

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